Besser als im Mittelalter, immerhin…
April 17, 2008 von curioustraveller
Gestern hat das oberste Bundesgericht der USA Hinrichtungen mit der Todesspritze für rechtmäßig erklärt. Das ist eine Hinrichtungsmethode (wer den Film „Dead Man Walking“ gesehen hat, wird sich erinnern), bei der 3 Chemikalien in den Körper des Delinquenten injiziert werden: Erst ein Betäubungsmittel, damit der Todeskandidat nichts spürt, dann ein Mittel, das die Muskeln lähmt (sieht nicht so schön aus, wenn der Körper anfängt, wild zu zucken…) und schließlich das Salz Kaliumchlorid, um das Herz zum Stillstand zu bringen.
Gut, es gibt schlimmere (will sagen: qualvollere) Methoden der Exekution. Steinigung zum Beispiel. Oder Enthaupten mit dem Schwert. Beide vorwiegend in arabischen Ländern gebraucht. Fakt ist aber auch, dass auch bei der Giftspritzen-Hinrichtung schon vieles schief gelaufen ist. Der häufigste Fehler war eine zu niedrige Dosierung des Betäubungsmittels – was bewirkte, dass der Todeskandidat das Kaliumchlorid (welches bei intaktem Schmerzempfinden unerträgliches Brennen in den Muskeln verursacht) bei vollem Bewusstsein mitbekam, aber sich nicht äußern konnte, weil ihn das verabreichte Lähmungsmittel daran hinderte.
Man kann natürlich über die Todesstrafe diskutieren. Ich selbst lehne sie ab, aus einigen ganz einfachen Gründen: Zum einen macht die Tötung des Täters die geschehene Tat auch nicht rückgängig. Bei allem Mitfühlen mit den Angehörigen der Opfer: die kurze Befriedigung, die man beim Tod des Täters empfinden mag, dient nicht dazu, Schmerz und Trauer über den Verlust eines Menschen zu lindern. Zum zweiten bewirkt (in den USA nachweislich) die Todesstrafe keinen Rückgang der Gewaltkriminalität. Die wurde, wenn, eher durch präventive Maßnahmen erreicht. (Die sind natürlich teurer und aufwändiger als 3 Chemieampullen…). Und, nicht zuletzt, glaube ich an die Möglichkeit, dass auch der schlimmste Verbrecher noch eine Gelegenheit zur Umkehr hat. Das sagt mir zumindest das neue Testament (und auch dafür gibt es Beispiele). Und als Nebenbemerkung: Ein Fehlurteil mit Todesstrafe kann nicht rückgängig gemacht oder materiell ersetzt werden – und auch die hat es gegeben!
Ich weiß, dass die Haltung etwas unreflektiert sein mag und ich diskutiere auch bei Bedarf gerne darüber. Was mich allerdings verwunderte war die Begründung des obersten Bundesgerichtes (es ging dabei, muss ich hinzufügen, nicht um die Todesstrafe an sich, sondern um die Hinrichtungsmethode der Giftspritze). Die sei zulässig, so das Gericht sinngemäß, weil sie ja viel humaner sei, als z.B. Hinrichtungsmethoden des Mittelalters wie z.B. Vierteilen oder Ausweiden. (Falls ihr das nicht glauben könnt – das war wirklich die offizielle Begründung!) Wie beruhigend!
Es kommt eben immer darauf an, mit wem man sich vergleicht. Bei der Begründung für die grundsätzliche Anwendung der Todesstrafe z.B. mit solch freien Gesellschaften wie etwa der VR China oder lupenreinen Demokratien wie Russland. Das Gefährliche daran ist: Mit wem oder was man sich vergleicht, mit dem stellt man sich in eine Reihe.
Zum angewandten Vergleich mit dem Mittelalter bei obigem Thema fällt mir nur ein Interview ein, das ein Reporter Anfang der 40er Jahre mit Gandhi führte. Gandhi wurde gefragt, was er denn von der westlichen Zivilisation hielte und antwortete: „Ich würde das für eine sehr gute Idee halten!…“
gut geschrieben!
Hi kleeblumenkranz,
danke für die blumen